Häufig gestellte Fragen

1Was ist eine Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
2Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Es gibt fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Welcher Pflegegrad kommt für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage? Diese Frage müssen nicht Sie beantworten, sondern die zuständige Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist. Ihre Pflegekasse beauftragt einen Gutachter, der die Begutachtung in der Häuslichkeit durchführt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Pflegegrad zu beantragen: schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.
3Wie beantrage ich eine Höherstufung?
Manchmal entspricht der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf des Pflegebedürftigen bzw. neue Krankheitsbilder oder körperliche oder psychische Einschränkungen erfordern mehr Pflege als bisher. Stellen Sie daher Ihre aktuelle Pflegesituation regelmäßig in Frage.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Höherstufung zu beantragen: schriftlich per Brief, einem Formular oder telefonisch. Beantragt wird dieser bei der Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist.
4Welche Pflegegrade gibt es?
Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
5Welchen Anspruch habe ich in einem Pflegegrad?

Pflegegrade Leistungen (Stand 01.01.2024)

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Geldleistung - 332€ 573€ 765€ 947€
Sachleistung - 761€ 1432€ 1778€ 2200€
Entlastungsleistung 125€ 125€ 125€ 125€ 125€
Verhinderungspflege * 1612€ 1612€ 1612€ 1612€
Kurzzeitpflege * 1774€ 1774€ 1774€ 1774€
Tages-/Nachtpflege * 689€ 1298€ 1612€ 1995€
Wohnraumanpassung 4000€ 4000€ 4000€ 4000€ 4000€
Pflegehilfsmittel 40€ 40€ 40€ 40€ 40€

*Betrag der Entlastungsleistung kann genutzt werden

6Wer bestimmt den Pflegegrad?
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wird, erfolgt eine Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Dafür bekommen Sie als Antragsteller Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Medicproof GmbH, falls Sie privat pflegeversichert sind.

Diese Gutachter können jedoch nur eine Empfehlung zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad aussprechen. Über die Genehmigung des Pflegegrades entscheidet letztendlich die Pflegekasse.
7Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
Pflegesachleistungen stehen den Pflegebedürftigen monatlich entsprechend ihres Pflegegrads zu. Der Anspruch entsteht, wenn ein Pflegedienst zu Hause die Pflege durchführt. Der Pflegedienst rechnet die entstehenden Kosten direkt mit der Kasse ab. Privatversicherte übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse selbst.

Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen bezahlt, wenn sie im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder anderen privaten Betreuern gepflegt werden.
8Was ist häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege kann durch einen Arzt oder ein Krankenhaus verordnet werden, wenn der Patient infolge einer Erkrankung ärztliche Betreuung benötigt und die häusliche Krankenpflege als Bestandteil des ärztlichen Behandlungsplanes zu werten ist.

Dies könnte ein Verbandswechsel, Drainagenspülung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder eine Medikamentengabe sein.
9Wer trägt die Kosten für die häusliche Krankenpflege?
An den Kosten der häuslichen Krankenpflege muss sich der Versicherte mit einer Zuzahlung beteiligen. Zehn Euro werden einmalig für die Verordnung fällig, darüber hinaus sind zehn Prozent der Kosten pro Tag als Eigenanteil zu tragen.

Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über 18 Jahre erhoben.
10Wo ist der Unterschied zwischen Pflegekasse und der Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt nach eigener Prüfung und genauen Richtlinien die Kosten für Leistungen, die der Hausarzt oder das Krankenhaus verordnet. Sollten die Angehörigen nicht in der Lage sein, diese Tätigkeiten selbst durchzuführen, kann dies von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.

Die Pflegekasse ist ein Kostenträger, der Leistungen bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) oder der Medicproof GmbH (Privatversicherte) festgestellt wurde.
11Was ist Verhinderungspflege und wann habe ich Anspruch darauf?
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.

Von Verhinderungspflege spricht man also:
  • wenn die Pflege zu Hause stattfindet,
  • die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
  • die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?

Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Kino, Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:
  • Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Der zu Pflegende muss durch die verhinderte private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung des Pflegegrades erteilt.
  • Bezieht der zu Pflegende ausschließlich Pflegesachleistungen, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden
12Was ist eine Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI und welche Fristen gibt es?
Die sogenannten §37.3 SGB XI Beratungsbesuche finden je nach Pflegegrad Halb- oder Vierteljährlich statt, wenn Sie Pflegegeldleistung beziehen. Diese Beratungsbesuche sind zwar einerseits vorgeschrieben, um die Ansprüche aus der Pflegeversicherung zu erhalten.

Andererseits bieten Sie den Betroffenen eine regelmäßige Möglichkeit auf Pflegeberatung in ihrer Häuslichen Versorgung. Der Pflegeberater nach §37.3 SGB XI erläutert beispielsweise Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörigen, zeigt Möglichkeiten der Hilfsmittelversorgung oder Wohnraumanpassung auf. Gleichzeitig informiert der Pflegeberater die zuständige Pflegekasse, ob die Häusliche Versorgung sichergestellt ist und spricht Empfehlungen aus.

Dadurch, dass die §37.3 SGB XI Beratungsbesuche regelmäßig stattfinden hat der Betroffene und seine pflegenden Angehörigen, wenn sie es denn wünschen, einen festen Ansprechpartner. Bei PG 2 und 3 finden diese Beratungsbesuche halbjährlich statt, bei PG 4 und 5 vierteljährlich.

Bei PG 2 und 3 finden diese Beratungsbesuche halbjährlich statt, bei PG 4 und 5 vierteljährlich. Wichtig: Bei Nicht-Wahrnehmen der §37.3 SGB XI Beratungsbesuche kann die Pflegeversicherung die Leistungen kürzen oder komplett einstellen.

Wer beantragt einen Pflegegrad?
Und was passiert danach?

 

Erster Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse. Bitten Sie um einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad. In den meisten Fällen reicht ein Telefonat aus und der Antrag wird Ihnen zugeschickt. Dies kann natürlich auch schriftlich erfolgen.

Ist der Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingegangen, wird sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragen, bei Ihnen zuhause ein Pflegegutachten zu erstellen.

Gerne unterstützen wir Sie beim gesamten Vorgang.

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