Häufig gestellte Fragen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Pflegegrad zu beantragen: schriftlich per Brief oder Formular, telefonisch oder über einen Pflegestützpunkt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Höherstufung zu beantragen: schriftlich per Brief, einem Formular oder telefonisch. Beantragt wird dieser bei der Pflegekasse, die der entsprechenden Krankenkasse angeschlossen ist.
| Pflegegrad | Beschreibung |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegegrade Leistungen (Stand 01.01.2025)
| Leistung | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Geldleistung | - | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Sachleistung | - | 796 € | 1497 € | 1859 € | 2299 € |
| Entlastungsleistung | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Verhinderungspflege (§ 39) | * | 1685 € | 1685 € | 1685 € | 1685 € |
| Kurzzeitpflege (§ 42) | * | 1854 € | 1854 € | 1854 € | 1854 € |
| Gesamtleistungsbetrag (§ 42a) | * | 3539 € | 3539 € | 3539 € | 3539 € |
| Tages-/Nachtpflege | * | 721 € | 1357 € | 1685 € | 2085 € |
| Wohnraumanpassung | 4180 € | 4180 € | 4180 € | 4180 € | 4180 € |
| Pflegehilfsmittel | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € | 42 € |
*Betrag der Entlastungsleistung kann hierfür verwendet werden
Diese Gutachter können jedoch nur eine Empfehlung zur Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad aussprechen. Über die Genehmigung des Pflegegrades entscheidet letztendlich die Pflegekasse.
Das Pflegegeld wird an die Pflegebedürftigen bezahlt, wenn sie im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder anderen privaten Betreuern gepflegt werden.
Dies könnte ein Verbandswechsel, Drainagenspülung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder eine Medikamentengabe sein.
Der Zuzahlungsbetrag ist begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr und wird nur bei erwachsenen Patienten über 18 Jahre erhoben.
Die Pflegekasse ist ein Kostenträger, der Leistungen bezahlt, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) oder der Medicproof GmbH (Privatversicherte) festgestellt wurde.
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.
Von Verhinderungspflege spricht man also:
- wenn die Pflege zu Hause stattfindet,
- die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
- die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Gründe für die Inanspruchnahme können sein: Urlaub, Krankheit, Rehamaßnahmen, aber auch ein Kino, Theaterbesuch, Teilnahme an einem Pflegekurs usw. Allerdings müssen die pflegenden Angehörigen nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Ansonsten gelten folgende Voraussetzungen:
- Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach Maßgabe des § 39 sowie Leistungen der Kurzzeitpflege nach Maßgabe des § 42 in Höhe eines Gesamtleistungsbetrages von insgesamt bis zu 3 539 Euro je Kalenderjahr (Gemeinsamer Jahresbetrag).
- Bezieht der zu Pflegende ausschließlich Pflegesachleistungen, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.
Andererseits bieten Sie den Betroffenen eine regelmäßige Möglichkeit auf Pflegeberatung in ihrer Häuslichen Versorgung. Der Pflegeberater nach §37.3 SGB XI erläutert beispielsweise Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörigen, zeigt Möglichkeiten der Hilfsmittelversorgung oder Wohnraumanpassung auf. Gleichzeitig informiert der Pflegeberater die zuständige Pflegekasse, ob die Häusliche Versorgung sichergestellt ist und spricht Empfehlungen aus.
Dadurch, dass die §37.3 SGB XI Beratungsbesuche regelmäßig stattfinden hat der Betroffene und seine pflegenden Angehörigen, wenn sie es denn wünschen, einen festen Ansprechpartner. Bei PG 2 und 3 finden diese Beratungsbesuche halbjährlich statt, bei PG 4 und 5 vierteljährlich.
Bei PG 2 und 3 finden diese Beratungsbesuche halbjährlich statt, bei PG 4 und 5 vierteljährlich. Wichtig: Bei Nicht-Wahrnehmen der §37.3 SGB XI Beratungsbesuche kann die Pflegeversicherung die Leistungen kürzen oder komplett einstellen.

Wer beantragt einen Pflegegrad?
Und was passiert danach?
Erster Ansprechpartner ist Ihre Pflegekasse. Bitten Sie um einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad. In den meisten Fällen reicht ein Telefonat aus und der Antrag wird Ihnen zugeschickt. Dies kann natürlich auch schriftlich erfolgen.
Ist der Antrag bei Ihrer Pflegekasse eingegangen, wird sie den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung beauftragen, bei Ihnen zuhause ein Pflegegutachten zu erstellen.
Gerne unterstützen wir Sie beim gesamten Vorgang.